Zählt die Umsatzsteuer zum Schaden bei einem Betrug?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 21.03.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065699 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 11 Os 149/16w, 21.03.2017
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 146 · Betrug
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Ersatzpflichtige muss den Schaden zunächst samt Umsatzsteuer zahlen, ohne dass es auf einen möglichen Vorsteuerabzug ankommt. Kann der Geschädigte diesen Betrag später als Vorsteuer abziehen, steht dem Ersatzpflichtigen dafür ein eigener Rückersatzanspruch in dieser Höhe zu.
Ja. Haben Sie Schadenersatz einschließlich Umsatzsteuer erhalten und sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, müssen Sie diesen Steueranteil zurückzahlen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und wie Sie die Reparatur tatsächlich durchführen ließen.