Zum Inhalt springen

Muss ich die Umsatzsteuer zurückzahlen, die im Schadenersatz steckte?

günstig für Schädiger betrifft Unternehmer, Geschädigte, Schädiger, Versicherer
Ja, sobald und soweit Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Der Geschädigte kann die Umsatzsteuer dann nicht mehr vom Schädiger verlangen, und dieser hat für die zu viel geleistete Umsatzsteuer einen Rückersatzanspruch. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er aufgrund eines Urteils oder ohne Urteil gezahlt hat; das gilt auch, wenn der Betrag bereits rechtskräftig zuerkannt war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 22.07.2020 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Aus der Überschrift zu Art XII wird deutlich, dass die in Z 3 geregelten "ersatzrechtlichen Sondervorschriften" bürgerlich-rechtlicher Natur sind, wobei die Absicht des Gesetzgebers darin liegt, eine an sich gerechtfertigte Vermögensverschiebung zugunsten des Geschädigten zum Teil und zwar insoweit zu begrenzen, als dieser die ihm neben der eigentlichen Ersatzleistung gebührende Umsatzsteuer, sobald und soweit er vorsteuerabzugsberechtigt ist, vom Schädiger nicht mehr fordern kann. Folgerichtig gewährt Art XII Z 3 leg cit hinsichtlich der in diesem Sinne vom Schädiger zu viel geleisteten Umsatzsteuer einen Rückersatzanspruch. Es macht dabei keinen Unterschied, ob der Ersatzpflichtige eine Judikatsschuld erfüllt oder ohne Urteil geleistet hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075909 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Umsatzsteuer-Rückersatz nur im eigenen Verfahren

Wer Schadenersatz zahlen muss, kann seinen Anspruch auf Rückersatz der Umsatzsteuer nicht in demselben Verfahren geltend machen. Dafür ist ein eigener Rechtsstreit nötig.

günstig für Geschädigter Umsatzsteuer im Ersatzbetrag

Wird Ersatz für eine Sache oder eine Leistung zugesprochen, behandelt das Gericht die Umsatzsteuer nicht gesondert. Es entscheidet auch nicht die steuerliche Vorfrage, ob der Ersatzberechtigte die Steuer als Vorsteuer zurückbekommen könnte. Das gilt für Schadenersatz ebenso wie für den Ersatz von Prozesskosten.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Umsatzsteuer beim Schadenersatz
Schadenersatz · Umsatzsteuer im Schadenersatz
Schadenersatz · Rückersatz trotz ungenutztem Vorsteuerabzug
Schadenersatz · Zeitpunkt des Umsatzsteuerrückersatzes
Schadenersatz · Fälligkeit des Umsatzsteuer-Rückersatzes