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Zählen auch meine Folgekosten zum Schaden beim Betrug?

günstig für Beschuldigter betrifft Getäuschte, Beschuldigte, Makler, Versicherungen
Nein. Erfasst ist nur der Vermögensschaden, der unmittelbar durch die Täuschung entsteht. Schäden, die sich erst mittelbar daraus ergeben, etwa eine entgangene Vermittlungsprovision, bleiben außer Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 15.05.2024 (18 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1981)

Der Tatbestand des Betrugs erfasst nur den unmittelbar aus der infolge der Täuschung bewirkten Vermögensschaden, nicht aber bloß mittelbar bewirkte (Folgeschäden) Schäden.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0094410 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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