Zum Inhalt springen

Muss ich die Umsatzsteuer im Schadenersatz zurückzahlen?

günstig für Schädiger betrifft Unternehmer, Geschädigte, Schädiger, Versicherer
Der Ersatzpflichtige muss den Schaden zunächst samt Umsatzsteuer zahlen, ohne dass es auf einen möglichen Vorsteuerabzug ankommt. Kann der Geschädigte diesen Betrag später als Vorsteuer abziehen, steht dem Ersatzpflichtigen dafür ein eigener Rückersatzanspruch in dieser Höhe zu.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 17.12.2024 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Der das Mehrwertsteuersystem beherrschende Grundsatz der offenen Überwälzung der USt auf den Letztverbraucher und die in diesem Zusammenhang geschaffene Vorsteuerabzugsmöglichkeit der Unternehmer soll nach der Absicht des Gesetzgebers aber auch bei der Schadensbemessung nicht für immer unbeachtet bleiben, sondern letzten Endes dem Ersatzpflichtigen als schadensmindernder Umstand zugute kommen. Daher räumt das Gesetz dem Ersatzpflichtigen, der zunächst einmal auf Verlangen des Geschädigten Schadenersatz ohne Rücksicht auf eine allfällige Vorsteuerabzugsmöglichkeit des Berechtigten zu leisten hat, im Art XII Z 3 EGUStG 1972 einen besonderen, nicht auf allgemeinen zivilrechtlichen Rückforderungstatbeständen beruhenden Rückersatzanspruch in Höhe des Umsatzsteuerbetrages insoweit ein, als der Ersatzberechtigte diesen Betrag als Vorsteuer abziehen könnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037844 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Umsatzsteuer-Rückersatz nur im eigenen Verfahren

Wer Schadenersatz zahlen muss, kann seinen Anspruch auf Rückersatz der Umsatzsteuer nicht in demselben Verfahren geltend machen. Dafür ist ein eigener Rechtsstreit nötig.

günstig für Geschädigter Umsatzsteuer im Ersatzbetrag

Wird Ersatz für eine Sache oder eine Leistung zugesprochen, behandelt das Gericht die Umsatzsteuer nicht gesondert. Es entscheidet auch nicht die steuerliche Vorfrage, ob der Ersatzberechtigte die Steuer als Vorsteuer zurückbekommen könnte. Das gilt für Schadenersatz ebenso wie für den Ersatz von Prozesskosten.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Umsatzsteuer im Schadenersatz
Schadenersatz · Rückersatz der Umsatzsteuer beim Schadenersatz
Schadenersatz · Zeitpunkt des Umsatzsteuerrückersatzes
Schadenersatz · Rückersatz trotz ungenutztem Vorsteuerabzug