Muss mein Betrieb die ersetzte Umsatzsteuer zurückzahlen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 22.07.2020 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Ersatz von Prozesskosten stellt echten, nicht steuerbaren Schadenersatz an die obsiegende Partei dar.OGH 9 Ob 59/12k, 31.07.2013
- Auch bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten schließt der Ersatzbetrag (zunächst) auch die Umsatzsteuer mit ein.OGH 5 Ob 96/09t, 15.09.2009
- Hier: Prozesskosten.OGH 7 Ob 21/09b, 01.07.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037853 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 1 Ob 119/20m, 22.07.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1323
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer Schadenersatz zahlen muss, kann seinen Anspruch auf Rückersatz der Umsatzsteuer nicht in demselben Verfahren geltend machen. Dafür ist ein eigener Rechtsstreit nötig.
Wird Ersatz für eine Sache oder eine Leistung zugesprochen, behandelt das Gericht die Umsatzsteuer nicht gesondert. Es entscheidet auch nicht die steuerliche Vorfrage, ob der Ersatzberechtigte die Steuer als Vorsteuer zurückbekommen könnte. Das gilt für Schadenersatz ebenso wie für den Ersatz von Prozesskosten.