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Welche Angaben über mich fallen unter das Bankgeheimnis?

günstig für Bankkunde betrifft Bankkunden, Banken, Konsumenten
Erfasst sind Tatsachen, Vorgänge und Verhältnisse tatsächlicher wie rechtlicher Art, die nur einem verhältnismäßig kleinen Personenkreis bekannt sind. Zu wahren sind sie dann, wenn das Interesse, auf das sich das Geheimnis bezieht, das verlangt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.09.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Geheimnisse im Sinne des § 23 KWG sind Tatsachen, Vorgänge, Verhältnisse tatsächlicher oder rechtlicher Natur, die nur einem verhältnismäßig beschränkten Personenkreis bekannt und zu wahren sind, wenn es das Interesse, auf den sich das Geheimnis bezieht, erfordert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065981 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

BWG §38 Abs1; KWG 1979 §23

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