Ist etwas noch geheim, wenn es viele wissen?
betrifft Bankkunden, Banken, Konsumenten
Nein. Ein Geheimnis liegt nur vor, wenn die Tatsache nur einer begrenzten Zahl von Personen bekannt ist und auch bekannt bleiben soll. Das Gesetz selbst sagt nicht, was ein Geheimnis ist; das ergibt sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.09.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Was ein Geheimnis im Sinne des § 23 KWG ist, muss aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entnommen werden. Dazu gehört vor allem, dass die geheimhaltungsbedürftige Tatsache nur einer begrenzten Personenzahl bekannt ist und bekannt werden soll.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Begriff der „Geheimnisse“ im Sinn dieser Bestimmung erfasst Tatsachen, Vorgänge und Verhältnisse tatsächlicher oder rechtlicher Natur, die entweder nur dem Geheimnisträger selbst oder lediglich einem verhältnismäßig beschränkten Personenkreis bekannt sind und nach dem Willen des Geheimnisgeschützten nicht über diesen Kreis hinaus bekannt werden sollen; es muss sich um Umstände handeln, deren Offenbarung oder Verwertung geeignet ist, ein berechtigtes Interesse des Kunden zu verletzen.OGH 9 Ob 34/12h, 26.11.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066032 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 9 Ob 62/16g, 27.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
BWG §38 Abs1; KWG 1979 §23
Verwandte Fragen
Datenschutz · Umfang des Bankgeheimnisses
Datenschutz · Bankgeheimnis und Kundendaten
Schadenersatz · Verbreiten einer rufschädigenden Behauptung
Erbrecht · Bankauskunft nach dem Tod des Kunden
Verfahrensrecht · Voraussetzung der Allgemeinkundigkeit