Was darf meine Bank über mich nicht weitererzählen?
günstig für Bankkunde betrifft Bankkunden, Konsumenten, Banken, Kreditnehmer
Geheim ist alles, was nur Ihnen oder einem verhältnismäßig kleinen Kreis bekannt ist und nach Ihrem Willen nicht darüber hinaus bekannt werden soll. Geschützt sind allerdings nur Umstände, deren Weitergabe ein berechtigtes Interesse von Ihnen verletzen kann, etwa Angaben aus Ihrem Kreditvertrag.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 27.09.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Unter einem Geheimnis im Rechtssinn ist eine Tatsache zu verstehen, die entweder nur dem Geheimnisträger selbst oder doch jedenfalls nur einem verhältnismäßig beschränkten Personenkreis bekannt ist und nach dem Interesse und dem Willen des Geheimnisgeschützten nicht über diesen Kreis hinaus bekannt werden soll. Über den Inhalt des Geheimnisses sagt § 23 Abs 1 KWG nichts aus; es muß sich aber jedenfalls um Tatsachen handeln, deren Offenbarung oder Verwertung geeignet ist, ein berechtigtes Interesse des Kunden zu verletzen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kreditvertragsrelevante Daten.OGH 9 Ob 62/16g, 27.09.2017
- Die Aufzählung der Durchbrechungen des Bankgeheimnisses in § 38 Abs 2 BWG ist nur demonstrativ.OGH 9 Ob 34/12h, 26.11.2012
- Der Begriff der „Geheimnisse“ iSd § 38 BWG erfasst Tatsachen, Vorgänge und Verhältnisse tatsächlicher oder rechtlicher Natur.OGH 9 Ob 34/12h, 26.11.2012
- Ein Kunde kann auf Grund der Verletzung des Bankgeheimnisses gegenüber einem anderen Kunden keine Schadenersatzansprüche gegen die Bank ableiten.OGH 3 Ob 281/01x, 27.02.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065977 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 Ob 62/16g, 27.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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