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Wann ist etwas so allgemein bekannt, dass kein Beweis nötig ist?

betrifft Kläger, Beklagter, Wohnungseigentümer
Eine Tatsache ist nur dann allgemein bekannt, wenn sie ohne Fachkenntnisse einer beliebig großen Zahl von Menschen bekannt oder jederzeit zuverlässig wahrnehmbar ist. Dazu zählen auch Schlüsse aus der alltäglichen Erfahrung. Ob etwa der Einbau eines Treppenlifts möglich und zumutbar ist, gehört nicht dazu.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 25.10.2018 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Offenkundigkeit einer Tatsache setzt voraus, dass sie ohne besonderes Fachwissen einem großen Personenkreis bekannt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040237 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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