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Darf die Bank im Prozess über mein Konto sprechen?

günstig für Bürge betrifft Bankkunden, Bürgen, Pfandbesteller, Banken
Ja. Streitet die Bank vor Gericht mit Ihnen, darf sie dem Gericht Tatsachen aus Ihrer Geschäftsverbindung mitteilen. Wer als Bürge oder Pfandbesteller eine Auskunft braucht, um eigene Ansprüche durchzusetzen, dem darf die Bank sie nicht verweigern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 19.06.2018 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Bei prozessualen Auseinandersetzungen mit dem Kunden ist die Bank berechtigt dem Gericht Tatsachen aus der Geschäftsverbindung mit demselben mitzuteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066038 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

BWG §38; KWG 1979 §23

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