Kann sich der Staat in mein Grundstücksgeschäft einmischen?
günstig für Republik betrifft Grundstückskäufer, Grundstücksverkäufer, Landwirte
Ja. In Angelegenheiten des Grundverkehrs darf die Finanzprokuratur, die Anwältin der Republik, im öffentlichen Interesse einschreiten. Das gilt nach den Grundverkehrsgesetzen der Länder.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 14.10.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
In Angelegenheiten des Grundverkehrs ist die Finanzprokuratur im öffentlichen Interesse zum Einschreiten befugt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: KrntGVG.OGH 5 Ob 193/05a, 30.08.2005
- Hier: oöGVGOGH 5 Ob 3/84, 14.02.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066091 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 172/20k, 14.10.2020, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
nöGVG allg; ProkG §1 Abs3
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