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Brauche ich für die Eintragung eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde?

betrifft Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer
Ja. Solange die Grundverkehrsbehörde nicht zugestimmt hat, darf das Gericht Ihr Eigentum nicht einmal vormerken. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag schon vor Inkrafttreten des Grundverkehrsgesetzes geschlossen wurde. Zum Schutz der öffentlichen Interessen kann sich auch die Finanzprokuratur gegen eine solche Eintragung wenden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 23.06.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Keine Bewilligung der Vormerkung der Eigentumsübertragung ohne Genehmigung der Grundverkehrsbehörde, auch wenn das Rechtsgeschäft vor Erlassung des Vorarlberger Landesgrundverkehrsgesetz geschlossen wurde. Rekursrecht der Finanzprokuratur ist in diesem Falle wegen Dringlichkeit und zum Schutz öffentlicher Interessen gegeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006932 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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