Was bedeutet das R im Kreis in einer Werbung?
betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsumenten, Werbende
Ein R im Kreis wird allgemein als Hinweis auf eine eingetragene Marke verstanden. Es richtet sich vor allem an Mitbewerber, die auf das Markenrecht aufmerksam gemacht werden sollen, spricht aber zwangsläufig auch mögliche Kunden an. Ob dieses Zeichen in die Irre führt, ist daher aus der Sicht beider Gruppen zu beurteilen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 28.02.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ein "R im Kreis" wird allgemein als Hinweis auf eine registrierte Marke verstanden. Die Verwendung folgt einer aus den Vereinigten Staaten stammenden Praxis und ist dort auch - im Gegensatz zu den kontinentalen Rechtsordnungen - gesetzlich geregelt. Ein derartiger Schutzrechtshinweis richtet sich vornehmlich an die Mitbewerber, um sie auf das Bestehen des Markenrechts aufmerksam zu machen; daneben wendet er sich aber zwangsläufig auch an die potentiellen Kunden des Werbenden, so dass es für die Frage, ob ihm etwas Irreführendes entnommen werden kann, auf das Verständnis dieser beiden angesprochenen Verkehrskreise ankommt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die zusätzliche Verwendung von ® nach dem allein unterscheidungskräftigen Wortbestandteil "plasmo" wird - auch aufgrund des hochspezialisierten Fachpublikums und der hinreichend deutlichen Umschreibung der von der Antragsgegnerin umworbenen Rolle - als vernachlässigbar, jedenfalls aber nicht als markenrechtlich ins Gewicht fallende Behauptung eigener kennzeichenmäßiger Rechte oder als Suggestion einer nicht gegebenen Exklusivität der Leistung angesehen.OGH 4 Ob 246/22p, 28.02.2023
- Ein Registrierungshinweis nach dem Wortbestandteil einer Wort-Bildmarke kann auch dann irreführend sein, wenn damit im direkten Verhältnis zu einem Mitbewerber eine nicht gegebene Exklusivität der Leistung suggeriert wird.OGH 4 Ob 118/18h, 29.01.2019
- Zu den maßgeblichen Verkehrskreisen gehören auch die potentiellen Kunden des Werbenden.OGH 4 Ob 13/15p, 17.02.2015
- Hier: „Zahnpflege aus der Wissenschaft ®“ - Irreführungseignung gegenüber Verbrauchern verneint.OGH 17 Ob 19/11k, 19.09.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066584 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 4 Ob 246/22p, 28.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 118/18h, 29.01.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §4; UWG §2 D6
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