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Kann ich gegen ein ähnliches Zeichen eines Mitbewerbers vorgehen?

günstig für Beklagter betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsumenten
Nur dann, wenn Ihre Kennzeichen tatsächlich benutzt werden und beim Publikum zumindest eine gewisse Bekanntheit erreicht haben. Kennt niemand Ihr Zeichen, kann ein gleichartiges Zeichen die angesprochenen Kunden auch nicht in die Irre führen. Beurteilt wird das nach den tatsächlichen Verhältnissen am Markt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 21.11.2017 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Die Irreführung durch die Verwendung verwechslungsfähiger Zeichen ist nach den tatsächlichen Marktverhältnissen zu beurteilen. Sie setzt voraus, dass die Marken tatsächlich benutzt werden und zumindest eine gewisse Verkehrsbekanntheit erlangt haben, weil sonst eine Irreführung der angesprochenen Kunden durch Verwendung eines gleichartigen Zeichens ausscheidet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126781 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

UWG §2 Abs3 Z1 A4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Verwechslungsgefahr von Zeichen

Ja. Ob Verwechslungsgefahr besteht, ist eine Rechtsfrage, die das Gericht selbst beantwortet. Wie die angesprochenen Kreise die Zeichen auffassen, ist zwar eine Tatsachenfrage, doch braucht es dazu keine Beweise, wenn die allgemeine Lebenserfahrung ausreicht.

günstig für Kläger Wettbewerb zwischen fremden Branchen

Ja. Auch Unternehmen aus ganz verschiedenen Branchen können durch eine einzelne Handlung in eine Wettbewerbsbeziehung zueinander treten, selbst wenn der Absatz der ungleichen Waren gar nicht leidet. Das gilt vor allem, wenn sich jemand an Ihren guten Ruf anhängt oder Sie gezielt behindert.

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