Zum Inhalt springen

Darf ein anderer mit meinem Markennamen im Internet werben?

günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Wird ein fremder Markenname als Suchwort für Werbung im Internet verwendet, greift das grundsätzlich in die Rechte des Markeninhabers ein. Kein Eingriff liegt nur dann vor, wenn ein normal informierter und aufmerksamer Internetnutzer der Anzeige leicht entnehmen kann, dass die beworbenen Waren oder Dienstleistungen weder vom Markeninhaber noch von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Die durch die Verwendung einer Marke (eines Markenbestandteils) als Keyword generierte Werbung eines Dritten greift in die Rechte des Markeninhabers nur dann nicht ein, wenn aus dieser Werbung für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer leicht zu erkennen ist, dass die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen weder vom Inhaber der Marke noch von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126119 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Genannte Normen

MSchG §10 Abs1; EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie Art5 Abs1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Fremde Marke als Metatag
Wettbewerb · Gerichtsstand bei Markenverletzung im Internet
Wettbewerb · Firmenname als Kennzeichen und fremde Marke
Wettbewerb · Fremde Marke zur Beschreibung nutzen
Wettbewerb · Werbung mit erschöpfter Marke