Darf ein anderer mit meinem Markennamen im Internet werben?
günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Wird ein fremder Markenname als Suchwort für Werbung im Internet verwendet, greift das grundsätzlich in die Rechte des Markeninhabers ein. Kein Eingriff liegt nur dann vor, wenn ein normal informierter und aufmerksamer Internetnutzer der Anzeige leicht entnehmen kann, dass die beworbenen Waren oder Dienstleistungen weder vom Markeninhaber noch von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Die durch die Verwendung einer Marke (eines Markenbestandteils) als Keyword generierte Werbung eines Dritten greift in die Rechte des Markeninhabers nur dann nicht ein, wenn aus dieser Werbung für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer leicht zu erkennen ist, dass die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen weder vom Inhaber der Marke noch von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Google Dynamische Suchanzeigen.OGH 4 Ob 134/22t, 22.11.2022
- Für die Unzulässigkeit der Verwendung einer fremden Marke als Keyword reicht es nach der eindeutigen Rechtsprechung des EuGH aus, dass der Verbraucher nicht erkennen kann, ob es sich um eine Anzeige des Markeninhabers handelt und ob die Waren vom Markeninhaber oder von einem Dritten stammen. Dass die Gestaltung darüber hinaus auch geradezu darüber täuschen müsse, dass die Werbung vom Markeninhaber stamme, ist nicht der Fall.OGH 4 Ob 152/20m, 20.10.2020
- Frage der leichten Erkennbarkeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 4 Ob 30/20w, 21.02.2020
- Hier: Vergleichende Werbung.OGH 17 Ob 2/11k, 23.03.2011
- Für die (bloße) markenmäßige Benutzung genügt es, dass die Marke in der Werbung für eigene Produkte verwendet wird. Hingegen kommt es nicht darauf an, dass das Publikum irrtümlich meint, die Marke bezeichne Produkte des Werbenden.OGH 17 Ob 2/11k, 23.03.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126119 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 4 Ob 134/22t, 22.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 97/22a, 30.06.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §10 Abs1; EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie Art5 Abs1
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