Woran misst sich, ob ein Zeichen als Marke taugt?
betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Konsument
Ob eine Marke unterscheidungskräftig ist, wird für jene Waren oder Dienstleistungen beurteilt, für die sie angemeldet wurde. Maßgeblich ist die Anschauung der beteiligten Kreise, also der Verbraucher dieser Waren oder der Empfänger dieser Dienstleistungen. Abgestellt wird auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers.
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Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 22.12.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den Verbrauchern dieser Waren oder den Empfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen. Dabei handelt es sich um die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133426 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 138/20b, 22.12.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §10
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