Zum Inhalt springen

Reicht ein Kleingedrucktes, um eine missverständliche Werbung zu erklären?

günstig für Konsument betrifft Konsument, Käufer, Unternehmer, Werbetreibende
Wer mit einer mehrdeutigen Aussage wirbt, kann die Täuschung nur durch einen Hinweis verhindern, den Sie als Kunde auch wirklich bemerken. Der Hinweis muss dafür in der Regel gleich auffällig sein wie die Werbeaussage selbst. Er muss nicht dieselbe Schriftgröße haben, aber Sie müssen ihn sehen, wenn Sie die Werbung sehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Ein aufklärender Hinweis kann eine Täuschung durch eine mehrdeutige Werbeaussage nur verhindern, wenn er von den angesprochenen Verkehrskreisen auch wahrgenommen wird. Das setzt im Regelfall gleiche Auffälligkeit voraus. Gleiche Auffälligkeit ist nicht erst dann gegeben, wenn die Schriftgröße übereinstimmt. Maßgebend ist vielmehr, ob ein durchschnittlich informierter, verständiger Verbraucher den aufklärenden Hinweis wahrnimmt, wenn er mit der Werbeaussage konfrontiert wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 20 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118488 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 30.

Genannte Normen

UWG §2 C2a; UWG §2 A2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Aufmerksamkeit des Käufers bei Produktaufschriften

Ob eine Aufschrift auf dem Produkt oder der Verpackung eine Täuschung verhindert, hängt davon ab, wie aufmerksam Sie als durchschnittlicher Käufer in dieser Situation sind. Bei billigen Dingen des täglichen Bedarfs schauen Sie erfahrungsgemäß nur flüchtig hin. Bei teureren und länger haltbaren Waren wird dagegen erwartet, dass Sie sich die Angaben genauer ansehen und sich vor dem Kauf weiter erkundigen.

günstig für Unternehmer Wegfall der Wiederholungsgefahr nach Berichtigung

Die Gefahr, dass ein Wettbewerbsverstoß wiederholt wird, kann ausnahmsweise wegfallen, wenn der Verstoß auf einem Irrtum beruhte und der Verantwortliche von sich aus etwas getan hat, das seine Sinnesänderung klar nach außen zeigt, etwa den Fehler berichtigt hat. Grundsätzlich wird eine Wiederholungsgefahr aber vermutet. Wer den Verstoß begangen hat, muss diese Vermutung widerlegen.

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Deutlichkeit von Hinweisen in der Werbung
Wettbewerb · Blickfang in der Werbung
Wettbewerb · Mehrdeutige Werbeaussagen
Wettbewerb · Blickfangwerbung und Irreführung
Wettbewerb · Irreführung durch Verschweigen in der Werbung