Reicht ein Kleingedrucktes, um eine missverständliche Werbung zu erklären?
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Werbung für "Smartphones um 0 Euro".OGH 4 Ob 76/24s, 17.12.2024
- Hier: Irreführende Werbung iSd § 2 Abs 4 UWG bei Koppelungsangeboten (Mobiltelefon samt Tarif) bei denen der Preis des Mobiltelefones mit „€ 0“ oder sinngleich beworben wurde, ohne auf sonstige belastende Bedingungen und Preisbestandteile klar zugeordnet und ähnlich deutlich hinzuweisen.OGH 4 Ob 49/23v, 25.04.2023
- Bei einer blickfangartigen Aussage bedarf es zur Vermeidung eines irreführenden Gesamteindrucks daher eines deutlich wahrnehmbaren Hinweises, mit dem über die einschränkenden Voraussetzungen, unter denen die Aussage gilt, ausreichend aufgeklärt wird. Maßgebend ist dabei, ob ein aufmerksamer Durchschnittsadressat den aufklärenden Hinweis wahrnimmt, wenn er mit der Werbeaussage konfrontiert wirdOGH 4 Ob 49/23v, 25.04.2023
- Diese Rechtsprechung gilt auch für einen tatsachenwidrigen Eindruck im Rahmen einer Beurteilung nach den §§ 1 und 7 UWG.OGH 4 Ob 137/19d, 22.08.2019
- Die Bedeutung eines aufklärenden Hinweises liegt in der Beseitigung einer selbst geschaffenen Irreführungsgefahr. Sein Fehlen wird dem Werbenden nicht als Rechtsbruch angelastet, sondern eine allfällige Aufklärung steht ihm als Möglichkeit frei. Macht er von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch, geht dies beim Irreführungstatbestand zu seinen Lasten.OGH 4 Ob 150/18i, 29.01.2019
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- Das gilt nicht, wenn die Richtigkeit des aufklärenden Hinweises nicht feststeht.OGH 4 Ob 116/18i, 25.09.2018
- Hier: Sternchen bei der blickfangartigen Ankündigung.OGH 4 Ob 95/16y, 24.05.2016
- Hier: Irreführungseignung einer blickfangartigen Gewinnspielankündigung mangels gleicher Auffälligkeit des aufklärenden Hinweises über die Gewinnspiellogik bejaht.OGH 4 Ob 149/13k, 17.12.2013
- Vom Durchschnittsverbraucher, der aus dem Gesamteindruck eines Geschäftsauftritts beinahe zwingend ableiten muss, es mit einem österreichischen Unternehmen zu tun zu haben, ist aber nicht zu erwarten, dass er dies durch Einsicht in die Geschäftsbedingungen und in das Impressum einer Website verifiziert.OGH 4 Ob 29/13p, 23.05.2013
- Hier: Eingeblendeter Text in einem Fernsehwerbespot.OGH 4 Ob 220/12z, 15.01.2013
- Ein aufklärender Hinweis kann die Irreführungseignung nur bei ausreichender Deutlichkeit beseitigen.OGH 4 Ob 29/10h, 11.05.2010
- Hier: Werbung für den Erwerb von Wertpapieren.OGH 4 Ob 188/08p, 20.01.2009
- Dieser Hinweis müsste so gestaltet sein, dass ihn ein Durchschnittsverbraucher im Gesamtzusammenhang der Werbung nicht nur wahrnimmt, sondern auch als ernst gemeint auffasst.OGH 4 Ob 188/08p, 20.01.2009
- Hier: Zur Formulierung einer einstweiligen Verfügung, mit der die Verwendung eines aufklärenden Hinweises geboten wurde.OGH 4 Ob 6/08y, 14.02.2008
- Das Erfordernis gleicher Auffälligkeit ist dahin zu verstehen, dass der Auffälligkeitswert des aufklärenden Hinweises im konkreten Fall ausreichen muss, um den durch die (übrige) Ankündigung verursachten irreführenden Eindruck zu beseitigen. Formale Erfordernisse wie gleiche Schriftgröße oder Farbe lassen sich daraus nicht ableiten.OGH 4 Ob 186/07t, 13.11.2007
- Ein aufklärender Hinweis reicht zur Beseitigung der Irreführungseignung aus, wenn ihn ein durchschnittlich informierter, verständiger Adressat der Werbung bei anlassbezogener Aufmerksamkeit.OGH 4 Ob 195/07s, 13.11.2007
- Das drückt die jüngere Rechtsprechung präziser aus, wenn sie einen zur Beseitigung der Irreführungseignung „ausreichend deutlichen" Hinweis fordert (so bereits 4 Ob 131/07d, 4 Ob 208/06a).OGH 4 Ob 199/07d, 13.11.2007
- Die kaum lesbare Fußzeile in der Zeitungswerbung erfüllt dieses Erfordernis selbstverständlich nicht.OGH 4 Ob 131/07d, 10.07.2007
- Eindruck medizinischer Zweckbestimmung - „medizinischer Disclaimer".OGH 4 Ob 208/06a, 21.11.2006
- ...., und ob er ihn im Zusammenhalt mit der übrigen Werbung überhaupt als ernst gemeint auffassen wird.OGH 4 Ob 208/06a, 21.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118488 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 30.
- OGH 4 Ob 159/24x, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 80/23b, 19.12.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §2 C2a; UWG §2 A2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob eine Aufschrift auf dem Produkt oder der Verpackung eine Täuschung verhindert, hängt davon ab, wie aufmerksam Sie als durchschnittlicher Käufer in dieser Situation sind. Bei billigen Dingen des täglichen Bedarfs schauen Sie erfahrungsgemäß nur flüchtig hin. Bei teureren und länger haltbaren Waren wird dagegen erwartet, dass Sie sich die Angaben genauer ansehen und sich vor dem Kauf weiter erkundigen.
Die Gefahr, dass ein Wettbewerbsverstoß wiederholt wird, kann ausnahmsweise wegfallen, wenn der Verstoß auf einem Irrtum beruhte und der Verantwortliche von sich aus etwas getan hat, das seine Sinnesänderung klar nach außen zeigt, etwa den Fehler berichtigt hat. Grundsätzlich wird eine Wiederholungsgefahr aber vermutet. Wer den Verstoß begangen hat, muss diese Vermutung widerlegen.