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Darf ich dasselbe Bildmotiv wie ein Mitbewerber verwenden?

günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber, Werbetreibende
Ja, ein Motiv als solches ist nicht geschützt. Sie dürfen es aber nicht so verwenden, dass Kunden Ihre Ware mit der des Mitbewerbers verwechseln. Entscheidend ist nicht das Motiv, sondern der Sinngehalt der zu vergleichenden Zeichen; das gilt auch bei bekannten Marken.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 05.06.2020 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Kein Motivschutz nach österreichischem Markenrecht; doch darf das einem Konkurrenzunternehmen entlehnte Motiv nicht in einer Weise benützt werden, die geeignet ist, Verwechslungen herbeizuführen. Keine Verwechslungsfähigkeit von farbigen Mehlspeisbildern, die auf weißem Grund den Firmenaufdruck "König" tragen, mit solchen, die in ein nicht zu übersehendes rotes Dreieck gestellt sind, auf dem sich ein weißer Hasenkopf und in weißer Schrift der Name "Haas" befindet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066641 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Genannte Normen

MSchG 1953 §11a; UWG §9 C3b

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