Darf ein Mitbewerber meine Produktverpackung nachahmen?
günstig für Hersteller betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Hersteller, Konsumenten
Nein, wenn dadurch über die Herkunft getäuscht wird. Hat Ihre Verpackung eine eigene Prägung, die bei Verbrauchern die Vorstellung einer bestimmten Herkunft auslöst, und wird sie herkunftstäuschend nachgeahmt, ist das unlauter. Entscheidend ist, ob ein Durchschnittsverbraucher wegen der Aufmachung annehmen könnte, das Produkt stamme aus einem anderen Unternehmen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 11.06.2018 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Der Tatbestand nach § 2 Abs 3 Z 1 UWG (Imitationsmarketing) ist erfüllt, wenn eine Produktverpackung, die geeignet ist, beim Verbraucher eine Herkunftsvorstellung auszulösen (also wettbewerbliche Eigenart besitzt), herkunftstäuschend nachgeahmt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verwechslungsgefahr von Zeitungsentnahmeständern verneint.OGH 4 Ob 13/16i, 23.02.2016
- Hier: Senderbezeichnungen von Radiounternehmen.OGH 4 Ob 157/15i, 22.09.2015
- Hier: Website.OGH 17 Ob 22/11a, 20.12.2011
- Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Bereich des Imitationsmarketings ist zu fragen, ob der maßgebliche Durchschnittsverbraucher aufgrund der konkreten Aufmachung annehmen könnte, dass das Produkt aus einem anderen Unternehmen stammt, was wiederum voraussetzt, dass ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise die nachgeahmte Verpackung kennt und als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen versteht.OGH 17 Ob 26/11i, 18.10.2011
- Ob Verwechslungsgefahr vorliegt, ist nach den für § 9 UWG bzw § 10 MSchG aufgestellten Grundsätzen zu beurteilen.OGH 17 Ob 10/11m, 10.05.2011
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- § 2 Abs 3 Z 1 UWG erfasst sowohl die irreführende Produktvermarktung, die zu einer Verwechslungsgefahr mit einem anderen Produkt eines Mitbewerbers führt (Produktnachahmung), als auch mit einem Kennzeichen (Kennzeichennachahmung).OGH 17 Ob 10/11m, 10.05.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124842 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 4 Ob 101/18h, 11.06.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §2 Abs3 Z1 A4
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