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Darf ein Mitbewerber meine Produktverpackung nachahmen?

günstig für Hersteller betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Hersteller, Konsumenten
Nein, wenn dadurch über die Herkunft getäuscht wird. Hat Ihre Verpackung eine eigene Prägung, die bei Verbrauchern die Vorstellung einer bestimmten Herkunft auslöst, und wird sie herkunftstäuschend nachgeahmt, ist das unlauter. Entscheidend ist, ob ein Durchschnittsverbraucher wegen der Aufmachung annehmen könnte, das Produkt stamme aus einem anderen Unternehmen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 11.06.2018 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Der Tatbestand nach § 2 Abs 3 Z 1 UWG (Imitationsmarketing) ist erfüllt, wenn eine Produktverpackung, die geeignet ist, beim Verbraucher eine Herkunftsvorstellung auszulösen (also wettbewerbliche Eigenart besitzt), herkunftstäuschend nachgeahmt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124842 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

UWG §2 Abs3 Z1 A4

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