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Verletzt ein ähnlicher Namensteil meine Marke?

betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Zwei Zeichen werden nicht schon deshalb verwechselt, weil sie denselben Wortstamm haben. Der gemeinsame Teil muss eigenständig hervortreten und für sich allein auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisen. Beschreibt der gemeinsame Teil nur die Ware, scheidet eine Verwechslung von vornherein aus.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 27.04.2026 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

"Mittelbare Verwechslungsgefahr" kommt nur dann in Frage, wenn der übereinstimmende gemeinsame Wortstamm eigenständig hervortritt und schon für sich allein geeignet ist, auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hinzuweisen. Bei einer beschreibenden Stammsilbe scheidet dagegen eine (mittelbare) Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Zeichenabwandlung ("Serienzeichen") von vornherein aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Genannte Normen

MSchG §10 Abs1 Z2; UWG §9; Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb

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