Verletzt ein ähnlicher Namensteil meine Marke?
betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Zwei Zeichen werden nicht schon deshalb verwechselt, weil sie denselben Wortstamm haben. Der gemeinsame Teil muss eigenständig hervortreten und für sich allein auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisen. Beschreibt der gemeinsame Teil nur die Ware, scheidet eine Verwechslung von vornherein aus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 27.04.2026 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
"Mittelbare Verwechslungsgefahr" kommt nur dann in Frage, wenn der übereinstimmende gemeinsame Wortstamm eigenständig hervortritt und schon für sich allein geeignet ist, auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hinzuweisen. Bei einer beschreibenden Stammsilbe scheidet dagegen eine (mittelbare) Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Zeichenabwandlung ("Serienzeichen") von vornherein aus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wortmarke „GOLDEN HILL“ ua für die Klasse 43 (Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen) und das Zeichen „Golden Hill“ in verschiedenen grafischen Ausgestaltungen (in Gold als stilisierter Hügel und mit den Zusätzen „enjoy – Timeless – luxury“).OGH 4 Ob 107/25a, 27.04.2026
- Hier: „MCDONALD´S - MCBERG“; Mc/MC selbständige Buchstabenfolge, die geeignet ist, als auf das Unternehmen hinweisendes Stammzeichen aufgefasst zu werden; mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt der Serienmarke bejaht.OGH 4 Ob 190/14s, 16.12.2014
- Die Übereinstimmung der schwachen Stammsilbe bei „vegeta" und „vegefine" hätte für sich allein wohl noch nicht ausgereicht.OGH 4 Ob 220/06s, 19.12.2006
- Ein Wort- oder Bildstamm kann auf eine Serie von Warenzeichen hinweisen, wie zum Beispiel "Mc" durch die Verwendung in "McPizza", "McChicken", "McRib", "EGG McMuffin", "Fischmäc", "Big Mäc"; ansonsten fehlt bei einem schwachen Zeichenbestandteil wie "Mc" die Grundlage für die Annahme eines Serienzeichens.OGH 4 Ob 2104/96g, 29.05.1996
- "Mittelbarer Verwechslungsgefahr" ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zeichen zwar unterscheidbar sind, zu Unrecht aber demselben Unternehmen zugeschrieben werden.OGH 4 Ob 7/96, 26.02.1996
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- Das selbe muss aber auch dann gelten, wenn ein schwaches Kennzeichen nicht bloß unmittelbar sondern in veränderter Form übernommen wurde und wegen eines sinnverändernden Zusatzes im neuen Zeichen in den Hintergrund tritt.OGH 4 Ob 42/95, 13.06.1995
- "Easy-Rider" - "Easy-Walker" - SchuheOGH 4 Ob 343/86, 15.12.1987
- Gerobit - GerovitalOGH 4 Ob 394/77, 08.11.1977
- "DREH UND TRINK" " ... CO-PILOT"OGH 4 Ob 356/76, 19.10.1976
- Pregnex-PregtestOGH 4 Ob 334/74, 01.10.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 4 Ob 107/25a, 27.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 111/21h, 22.06.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §10 Abs1 Z2; UWG §9; Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb
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