Zum Inhalt springen

Ist mein Zeichen erlaubt, wenn es einer bekannten Marke ähnelt?

günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Eine bekannte Marke ist auch dann geschützt, wenn die Waren oder Dienstleistungen einander nur ähnlich sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob jemand die Zeichen tatsächlich verwechseln kann. Die Zeichen selbst müssen einander aber gleich oder ähnlich sein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 12.05.2026 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Der Schutz der bekannten Marke gilt auch im Ähnlichkeitsbereich der Waren und Dienstleistungen, setzt aber keine Verwechslungsgefahr voraus. Die einander gegenüberstehenden Zeichen müssen einander gleich oder ähnlich sein, weil es typischerweise nur dadurch zu einer Rufausbeutung, Rufbeeinträchtigung oder Verwässerung der bekannten Marke kommen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120364 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 12.

Genannte Normen

Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litc; MSchG §10 Abs2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Verwechslungsgefahr bei Marken
Wettbewerb · Verwechselbare Zeichen und Bekanntheit
Wettbewerb · Verwechslungsgefahr bei Firmennamen
Wettbewerb · Ähnlichkeit bei bekannten Marken
Wettbewerb · Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei Marken