Ist mein Zeichen erlaubt, wenn es einer bekannten Marke ähnelt?
günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Eine bekannte Marke ist auch dann geschützt, wenn die Waren oder Dienstleistungen einander nur ähnlich sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob jemand die Zeichen tatsächlich verwechseln kann. Die Zeichen selbst müssen einander aber gleich oder ähnlich sein.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 12.05.2026 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Der Schutz der bekannten Marke gilt auch im Ähnlichkeitsbereich der Waren und Dienstleistungen, setzt aber keine Verwechslungsgefahr voraus. Die einander gegenüberstehenden Zeichen müssen einander gleich oder ähnlich sein, weil es typischerweise nur dadurch zu einer Rufausbeutung, Rufbeeinträchtigung oder Verwässerung der bekannten Marke kommen kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Formmarke für ein am Körper getragenes Messgerät zur kontinuierlichen Blutzuckerüberwachung (OBU).OGH 4 Ob 102/25s, 12.05.2026
- Hier: Ähnlichkeit zwischen "Mercedes-Stern" und "Y" im Bereich Computer bejaht.OGH 4 Ob 40/23w, 19.12.2023
- Kräuterlikör versus JägermeisterOGH 4 Ob 55/23a, 31.05.2023
- Hier: Red Bull - Pit Bull (Wortmarke).OGH 4 Ob 221/12x, 15.01.2013
- Hier: Red Bull ‑ Run Cool (Farbmarke sowie Wort-Bildmarke)OGH 17 Ob 27/11m, 12.06.2012
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Diese Bestimmung ist aufgrund eines Größenschlusses auch dann anzuwenden, wenn der Dritte das Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit den Waren oder Dienstleistungen, die von der eingetragenen Marke erfasst werden, identisch oder ihnen ähnlich sind.OGH 17 Ob 20/08b, 23.09.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120364 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 4 Ob 102/25s, 12.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 19/21d, 20.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 27/20d, 05.06.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litc; MSchG §10 Abs2
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