Welche Wörter sind als Marke überhaupt schutzfähig?
günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber
Unterscheidungskraft haben bei Wortmarken grundsätzlich nur frei erfundene Wörter oder solche Wörter, die zwar allgemein gebräuchlich sind, mit der Ware aber in keinem Zusammenhang stehen. Entscheidend ist, ob die Wörter im Verkehr als Phantasiebezeichnung aufgefasst werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Unterscheidungskraft haben bei Wortmarken grundsätzlich nur frei erfundene, keiner Sprache angehörende Phantasiewörter (im engeren Sinn) oder Zeichen, die zwar dem allgemeinen Sprachgebrauch angehören, jedoch mit der Ware, für die sie bestimmt sind, in keinem Zusammenhang stehen (Phantasiewörter im weiteren Sinn). Entscheidend ist, ob die Worte im Verkehr als Phantasiebezeichnungen aufgefasst werden. - "Tiere mit Herz"
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Für Dienstleistungen der Klasse 41 eingetragene Wortmarke „Kleine Komödie Graz“.OGH 4 Ob 172/25k, 25.11.2025
- Ein Eintrag in einem Wörterbuch kann zwar als Nachweis fehlender Unterscheidungskraft gelten. Aus dem Umstand, dass sich ein solcher Nachweis nicht führen lässt, folgt aber nicht zwingend, dass dem Begriff Kennzeichnungskraft für die damit versehenen Waren oder Dienstleistungen zukommt.OGH 4 Ob 90/20v, 22.09.2020
- Ob eine eintragungsfähige, keiner Sprache angehörige Phantasiebezeichnung vorliegt, ist bezogen auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung zu prüfen. Auch ein ursprünglich erfundenes Wort kann sich daher durch Verwendung im Verkehr zur Gattungsbezeichnung entwickeln, wenn dies der Sicht der Verbraucher entspricht.OGH 4 Ob 90/20v, 22.09.2020
- Hier: App „myTaxy“.OGH 4 Ob 102/12x, 18.09.2012
- Hier: easyCredit.OGH 17 Ob 6/09w, 12.05.2009
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Hier: "Vienna Delights".OGH 4 Ob 216/02x, 24.09.2002
- Hier: "Castello"OGH 4 Ob 197/02b, 24.09.2002
- Breiteck-Pfiff.OGH 4 Ob 159/97d, 27.05.1997
- "Leumin" - "Leimin".OGH 4 Ob 7/96, 26.02.1996
- MoosalmOGH 4 Ob 8/95, 17.01.1995
- Diesen Phantasiewörtern stehen Bezeichnungen gegenüber, die überhaupt nicht schutzfähig sind und solche, die nur bei Verkehrsgeltung schützbar werden. Für die Abgrenzung sind dieselben Kriterien heranzuziehen, die nach § 4 Abs 1 Z 2 und 3 MSchG in Verbindung mit § 4 Abs 2 MSchG für die Registrierbarkeit einer Marke maßgebend sind.OGH 4 Ob 161/93, 11.01.1994
- SMASHOGH 4 Ob 26/93, 06.04.1993
- Candy & CompanyOGH 4 Ob 93/92, 10.11.1992
- Resch und frischOGH 4 Ob 29/92, 28.04.1992
- Gaudi-StadlOGH 4 Ob 119/91, 05.11.1991
- Markenbestandteil "Disco-Queen" nicht unterscheidungskräftig.OGH 4 Ob 35/91, 28.05.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066644 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 35.
- OGH 4 Ob 172/25k, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 148/24d, 22.10.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §4; UWG §9 Abs3 C1
Verwandte Fragen
Wettbewerb · Unterscheidungskraft einer Marke
Wettbewerb · Personennamen als Marke
Wettbewerb · Unterscheidungskraft einer Marke
Wettbewerb · Mehrdeutige Wörter als Marke
Wettbewerb · Schutz neu geschaffener Wortkombinationen