Woran misst sich, ob meine Marke unterscheidungskräftig ist?
betrifft Unternehmer, Markenanmelder, Mitbewerber
Ob einem Zeichen die Unterscheidungskraft fehlt, wird an den Waren und Dienstleistungen gemessen, für die es angemeldet wurde. Es kommt also nicht allgemein auf das Zeichen an, sondern auf den konkret beanspruchten Bereich. Im entschiedenen Fall ging es um die Wortmarke und die Wort-Bild-Marke MYFLAT.
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Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2021)
Die Beurteilung, ob das Eintragungshindernis fehlender Unterscheidungskraft vorliegt, erfolgt anhand der konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet wurde.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wortmarke und Wort‑Bild‑Marke „MYFLAT“.OGH 4 Ob 153/21k, 28.09.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133787 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 153/21k, 28.09.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §4 Abs1 Z3
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