Kann ich einen Personennamen als Marke schützen lassen?
günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Namensträger
Namen von Personen sind grundsätzlich unterscheidungskräftig und damit als Marke geeignet, auch wenn sie weit verbreitet sind. Die Unterscheidungskraft fehlt nur dann, wenn der Name zugleich eine sachliche Angabe über die Ware oder Dienstleistung ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 30.06.2022 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Personennamen sind grundsätzlich unterscheidungskräftig, auch wenn sie verbreitet sind. Ihnen fehlt die Unterscheidungskraft nur insoweit, als sie zugleich Sachangaben für die damit bezeichneten Waren oder Dienstleistungen sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: "Hugo-Portisch-Preis".OGH 4 Ob 39/22x, 30.06.2022
- Hier: Unterschrift Jimi Hendrix.OGH 4 Ob 9/14y, 25.03.2014
- Abbildungen Prominenter oder ihre Unterschriften können unter Umständen auf eine bestimmte betriebliche Herkunft hinweisen, wobei aber bei inhaltsbezogenen Waren/Dienstleistungen, die mit der Person in Verbindung gebracht werden, die Abbildung bzw die Unterschrift eher beschreibenden Charakter haben wird.OGH 4 Ob 9/14y, 25.03.2014
- Für die Frage der Unterscheidungskraft ist entscheidend, ob hinsichtlich der konkreten Waren oder Dienstleistungen der Name als bloßes Werbemittel auftritt, oder ob daneben auch praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten einer Verwendung des Namens bestehen, die vom Verkehr als markenmäßiger Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen verstanden wird.OGH 4 Ob 10/14w, 17.02.2014
- Das kann bei Namen von Prominenten auch dann in Frage kommen, wenn der Verkehr im Zeichen eine inhaltsbezogene Angabe erkennt.OGH 4 Ob 10/14w, 17.02.2014
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Braun für Süßwaren.OGH 17 Ob 23/11y, 19.09.2011
- Für Personennamen, die zugleich einer im allgemeinen Sprachgebrauch üblichen Farbbezeichnung entsprechen, gilt nichts anderes.OGH 17 Ob 23/11y, 19.09.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126550 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 4 Ob 39/22x, 30.06.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §4
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