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Kann ich einen Personennamen als Marke schützen lassen?

günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Namensträger
Namen von Personen sind grundsätzlich unterscheidungskräftig und damit als Marke geeignet, auch wenn sie weit verbreitet sind. Die Unterscheidungskraft fehlt nur dann, wenn der Name zugleich eine sachliche Angabe über die Ware oder Dienstleistung ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 30.06.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Personennamen sind grundsätzlich unterscheidungskräftig, auch wenn sie verbreitet sind. Ihnen fehlt die Unterscheidungskraft nur insoweit, als sie zugleich Sachangaben für die damit bezeichneten Waren oder Dienstleistungen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126550 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

MSchG §4

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