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Was bedeutet ein mehrdeutiges Wort für den Markenschutz?

günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber
Bei Wortmarken wird der normale Wortsinn herangezogen, wie er sich etwa aus Wörterbüchern ergibt. Dass ein Wort mehrere Bedeutungen hat, genügt für sich allein nicht, um den beschreibenden Charakter zu verneinen. Es reicht, wenn eine der Bedeutungen beschreibend ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Für die Frage, ob eine Marke beschreibend ist, ist bei Wortmarken der normale Wortsinn, wie er sich aus Wörterbüchern oder ähnlichen Werken ergibt, heranzuziehen. Die Mehrdeutigkeit der Angabe ist für sich allein kein ausreichender Grund, den beschreibenden Charakter einer Marke zu verneinen, solange eine der Bedeutungen (oder auch mehrere) beschreibend ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123978 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

MSchG §4 Abs1 Z4; Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art7

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