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Wer hat Vorrang: mein alter Geschäftsname oder die neue Marke?

betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Firmeninhaber
Treffen das Recht an einer Geschäftsbezeichnung, einem Namen oder einer Firma und ein Markenrecht aufeinander, entscheidet, wer früher da war. Die jüngere, erst durch Eintragung entstandene Marke muss sich die Einschränkung durch das ältere Recht gefallen lassen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 04.04.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Im Falle einer Kollision zwischen dem Recht an einer Etablissementbezeichnung (oder an einem Namensrecht oder Firmenrecht) mit einem Markenrecht entscheidet die Priorität. Das jüngere, erst durch Registrierung begründete Markenrecht muss sich daher eine Einschränkung durch das ältere, stärkere Recht an der Führung einer Etablissementbezeichnung gefallen lassen ("Tabasco").

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Genannte Normen

MSchG §12; UWG §9 B6; UWG §9 C2; UWG §9 C5

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