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Muss ich meinen neuen Firmennamen von der älteren Firma abgrenzen?

günstig für Vorbenutzer betrifft Unternehmer, Firmeninhaber, Gründer
Ja. Wer seinen Firmennamen später bildet, muss alles Zumutbare tun, um Verwechslungen mit dem älteren Namen zu vermeiden. Sie müssen vorhandene Ausweichmöglichkeiten nutzen und nach Möglichkeit unterscheidende Zusätze verwenden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (24 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1972)

Der prioritätsjüngere Firmeninhaber muß bei der Neubildung seines Firmennamens alles Zumutbare vorkehren, um die Gefahr von Verwechslungen nach Möglichkeit auszuschalten. Er muß vorhandene Ausweichmöglichkeiten benützen oder nach Möglichkeit unterscheidende Zusätze verwenden.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078864 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 24.

Genannte Normen

MSchG §10 Abs1; UWG §9 B2; UWG §9 C3a; UWG §9 D2

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