Wer entscheidet, ob mein Name im Verkehr bekannt genug ist?
betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber
Ob eine Bezeichnung durch Benutzung so bekannt geworden ist, dass sie geschützt wird, ist eine Rechtsfrage. Das Gericht löst sie auf Grundlage der festgestellten Tatsachen. Dasselbe gilt für die Frage, ob eine solche Bekanntheit im Lauf der Zeit wieder verloren gegangen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 23.02.2021 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Die Frage, ob eine bestimmte Bezeichnung Verkehrsgeltung erlangt hat und ob diese auch noch im gegenwärtigen Zeitpunkt aufrecht besteht oder ob eine etwa ursprünglich vorhandene Kennzeichnungskraft im Laufe der Zeit verloren gegangen ist, ist eine Rechtsfrage, die auf Grund der hiefür in Betracht kommenden tatsächlichen Grundlagen zu lösen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gmundner Keramik.OGH 4 Ob 89/06a, 20.06.2006
- Diese durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft wird als Verkehrsgeltung bezeichnet.OGH 4 Ob 89/06a, 20.06.2006
- PickfeinOGH 4 Ob 61/92, 01.09.1992
- WeinzierlOGH 4 Ob 366/77, 18.10.1977
- Handelsregister ÖsterreichOGH 4 Ob 347/75, 18.11.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043586 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 4 Ob 168/20i, 23.02.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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