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Schlägt mein eingeführtes Zeichen die später eingetragene Marke?

günstig für Zeicheninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber
Ja, wenn Ihr Zeichen schon vor der Eintragung der Marke im Verkehr als Hinweis auf Sie bekannt war. Dieser Schutz gilt aber nur in dem Gebiet, in dem Ihr Zeichen bekannt ist. Treffen zwei Schutzrechte zusammen, entscheidet, wer früher dran war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 04.04.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Im Fall der Kollision eines Markenrechts mit einem nicht registrierten Zeichen für die gleiche Ware hat letzteres dann Priorität, wenn es vor der Eintragung der Marke Verkehrsgeltung erlangt hat. Der Schutz ist aber örtlich auf jenes Gebiet beschränkt, in dem es Verkehrsgeltung genießt - "Egger-Bier".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078871 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

UWG §9 B6; UWG §9 C2; UWG §9 C5

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