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Ist auch ein Teil eines Markennamens geschützt?

günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Ja. Schon ein einzelner Bestandteil einer Marke ist gegen unbefugte Verwendung geschützt, wenn er für sich allein unterscheidungskräftig ist und Verwechslungen zu befürchten sind. Rein beschreibende Bestandteile genießen diesen Schutz nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 20.04.2016 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Auch im Markenrecht gilt der Grundsatz, dass schon ein einzelner Markenbestandteil gegen unbefugte Verwendung Schutz genießt, sofern er für sich allein unterscheidungskräftig und durch seine Verwendung die Gefahr von Verwechslungen zu besorgen ist. - "Kombucha".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066816 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Genannte Normen

MSchG §1; MSchG §4

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