Was beweist die Eintragung meiner Marke im Register?
günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Die Eintragung einer Marke bindet die Zivilgerichte nicht. Sie spricht aber auf den ersten Blick dafür, dass die Voraussetzungen für die Eintragung zum maßgeblichen Zeitpunkt vorlagen. Das Gericht kann diese Frage dennoch selbst prüfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Die Eintragung einer Marke im Markenregister begründet für die Zivilgerichte keine rechtliche Bindung, aber eine Bescheinigung beziehungsweise einen prima - facie - Beweis dafür, dass die tatsächlichen Eintragungsvoraussetzungen im Prioritätszeitpunkt gegeben waren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Berufung auf eine bloße (und bereits abgelaufene) Markenregistrierung in der Vergangenheit reicht nicht aus, um eine Verkehrsgeltung für ein Zeichen annehmen zu können.OGH 4 Ob 77/15z, 19.05.2015
- Dieser Umstand ist nach § 17 Abs 1 Z 7 MSchG zwingend im Markenregister einzutragen.OGH 4 Ob 28/06f, 20.04.2006
- Die Berechtigung zur Verwendung einer Marke ist im Unterlassungsrechtsstreit von den Gerichten selbständig zu prüfen.OGH 4 Ob 76/99a, 23.03.1999
- Umso weniger kann eine derartige Bindung an die Rechtsauffassung anderer (für Markenregistrierungen in anderen Mitgliedsstaaten zuständiger) Behörden bejaht werden.OGH 4 Ob 235/98g, 29.09.1998
- Dabei ist das Gericht bei der Beurteilung von Rechtsfragen völlig frei. - "New Yorker".OGH 4 Ob 59/95, 11.07.1995
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- Es hat vielmehr die Vorfrage, ob das Markenrecht des Klägers nach den Bestimmungen des MSchG besteht, selbständig zu prüfen.OGH 4 Ob 8/95, 17.01.1995
- Ebenso bei der Beurteilung, ob der Gebrauch einer Marke irreführend im Sinn des § 2 UWG ist.OGH 4 Ob 158/93, 11.01.1994
- Resch und frisch.OGH 4 Ob 29/92, 28.04.1992
- Die Registrierung einer Marke durch das Patentamt bedeutet aber nur dann einen prima - facie - Beweis für die Verkehrsgeltung eines Zeichens, das nur auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragen werden kann, wenn ein solcher Nachweis tatsächlich Grundlage der Eintragung war (ÖBl 1982,160; ÖBl 1986,7). - "Gaudi - Stadl".OGH 4 Ob 119/91, 05.11.1991
- CTCOGH 4 Ob 77/91, 10.09.1991
- EXPO - Technik.OGH 4 Ob 76/90, 30.05.1990
- Soweit nicht die Voraussetzungen des § 57 MSchG vorliegen.OGH 4 Ob 77/89, 11.07.1989
- Da das Gericht - soweit es um Rechtsfragen geht - die Verwendung der Marke unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbsrechtes selbständig zu beurteilen hat, kann es einer registrierten Marke den Schutz nach § 9 Abs 3 UWG dann versagen, wenn es im Gegensatz zur Markenbehörde ein absolutes Eintragungshindernis annimmt. - "Bürgerbräu".OGH 4 Ob 33/89, 09.05.1989
- Miss Broadway.OGH 4 Ob 369/80, 04.11.1980
- SchwedenbombeOGH 4 Ob 314/76, 11.05.1976
- Kopftuch - Flaschenverschluss.OGH 4 Ob 302/74, 19.02.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066845 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 41.
- OGH 4 Ob 100/24w, 22.10.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §2; MSchG §9; MSchG §19 Abs2; UWG §9 Abs3 F3
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