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Was beweist die Eintragung meiner Marke im Register?

günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Die Eintragung einer Marke bindet die Zivilgerichte nicht. Sie spricht aber auf den ersten Blick dafür, dass die Voraussetzungen für die Eintragung zum maßgeblichen Zeitpunkt vorlagen. Das Gericht kann diese Frage dennoch selbst prüfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Die Eintragung einer Marke im Markenregister begründet für die Zivilgerichte keine rechtliche Bindung, aber eine Bescheinigung beziehungsweise einen prima - facie - Beweis dafür, dass die tatsächlichen Eintragungsvoraussetzungen im Prioritätszeitpunkt gegeben waren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066845 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 41.

Genannte Normen

MSchG §2; MSchG §9; MSchG §19 Abs2; UWG §9 Abs3 F3

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