Muss ich Eintragungen im Grundbuch dem Gericht trotzdem nachweisen?
betrifft Kläger, Beklagter, Liegenschaftseigentümer, Unternehmer
Dass Grundbuch und Firmenbuch öffentlich sind, macht ihren Inhalt noch nicht allgemein bekannt und auch nicht dem Gericht bekannt. Der Richter kennt eine Tatsache nur dann, wenn er dafür nicht erst in Unterlagen Einsicht nehmen muss. Auch dass etwas aus den Akten desselben Gerichts hervorgeht, genügt nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Der Umstand, dass ein Register (Firmenbuch, Grundbuch) öffentlich ist, bedeutet nicht, dass die dem Register zu entnehmenden Tatsachen allgemein bekannt oder auch nur gerichtskundig sind. Die Gerichtskundigkeit erfordert, dass der Richter die Tatsache kennt, ohne erst in bestimmte Unterlagen Einsicht nehmen zu müssen; andernfalls kann er nämlich nicht als "kundig" angesehen werden. Es reicht auch nicht aus, wenn Tatsachen ohne weiteres aus den Akten desselben Gerichtes zu ersehen sind (so schon 3 Ob 2122/96x).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verlauf und Gegenstand des Verfahrenshilfeverfahrens.OGH 5 Ob 48/25g, 12.03.2026
- Gerichtskundig ist, was der Richter sich nicht erst aus anderen Akten verschaffen muss, sondern sein amtliches Verfügungswissen.OGH 5 Ob 48/25g, 12.03.2026
- Gerichtskundige Tatsachen sind dem Gericht aus eigener amtlicher Wahrnehmung bekannt, ohne dass erst in bestimmte Unterlagen Einsciht genommen werden müsste.OGH 8 Ob 48/17t, 24.08.2017
- Der Umstand, dass ein Register (Firmenbuch, Grundbuch) öffentlich ist, bedeutet nicht, dass die diesem zu entnehmenden Tatsachen allgemein bekannt oder auch nur gerichtskundig wären und deshalb ein entsprechendes Vorbringen nicht erstattet werden müsste.OGH 5 Ob 224/09s, 11.02.2010
- Hier: Frage, ob ein Grundstück im Grenzkataster enthalten ist.OGH 3 Ob 115/08w, 11.06.2008
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Von Amts wegen ist ein Grundbuchsauszug nicht einzuholen.OGH 2 Ob 105/07s, 14.06.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111112 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 14.
- OGH 5 Ob 48/25g, 12.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 42/24k, 14.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 48/17t, 24.08.2017
- OGH 5 Ob 229/16m, 27.06.2017
- OGH 5 Ob 49/16s, 14.06.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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