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Ist meine Marke geschützt, auch wenn ich sie nicht benutze?

günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Ja. Für den Schutz einer eingetragenen Marke vor Gericht kommt es weder darauf an, ob Sie sie tatsächlich verwenden, noch darauf, ob sie im Verkehr bekannt ist. Verglichen wird zunächst das, was im Markenregister eingetragen ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 21.11.2017 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Für den zivilrechtlichen Markenschutz nach § 9 Abs 3 UWG ist die tatsächliche Verwendung der registrierten Marke ebenso ohne Bedeutung wie eine allfällige Verkehrsgeltung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079295 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Genannte Normen

MSchG §33a; UWG §2 Abs3 Z1; UWG §9 C4a

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