Zum Inhalt springen

Gilt das Mietrecht auch für Räume eines Vereins?

günstig für Mieter betrifft Vereine, Mieter, Vermieter
Ja. Auch Räume, in denen eine humanitäre, geistige oder kulturelle Tätigkeit entfaltet wird, gelten als Geschäftsräume. Eine Gewinnabsicht ist nicht nötig; nur wenn der Gegenstand ausschließlich privat verwendet wird, liegt keine Geschäftsraummiete vor.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 24.08.2017 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Die Entfaltung jeder humanitären, geistigen oder kulturellen Zwecken dienenden Tätigkeit wird von § 1 Abs1 MG umfaßt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066868 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

MG §1 Abs1 A1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietrechtsgesetz bei Grundstücksmiete

Das Mietrechtsgesetz gilt nur für die Miete von Räumen. Mieten Sie ein Grundstück, um darauf einen Geschäftsraum zu errichten, fällt das jedenfalls dann nicht darunter, wenn der Raum nicht für eine dauernde geschäftliche Tätigkeit gedacht war.

günstig für Vermieter Gemischte Nutzung von Mieträumen

Es kommt darauf an, was nach der Verkehrsauffassung überwiegt. Halten sich Wohnzweck und Geschäftszweck die Waage, ist der Geschäftszweck maßgebend.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Unternehmensbegriff bei Geschäftsräumen
Mietrecht · Was als Geschäftsräumlichkeit gilt
Wettbewerb · Geschäftlicher Verkehr im Wettbewerbsrecht
Mietrecht · Geschäftsraum nach dem Vertragszweck
Mietrecht · Abgrenzung Wohnungsmiete und Geschäftsraummiete