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Was gilt, wenn ich die Räume für Wohnen und Arbeiten nutze?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Unternehmer, Vermieter
Es kommt darauf an, was nach der Verkehrsauffassung überwiegt. Halten sich Wohnzweck und Geschäftszweck die Waage, ist der Geschäftszweck maßgebend.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 17.07.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Wird ein Mietgegenstand zu Wohnzwecken und Geschäftszwecken vermietet, dann kommt es darauf an, was nach der Verkehrsauffassung überwiegt. Halten Wohnzweck und Geschäftszweck einander die Waage, dann ist der Geschäftszweck maßgebend.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070154 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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