Zählt mein Mietobjekt als Geschäftsraum oder nicht?
betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer
Ob ein Mietobjekt als Geschäftsraum gilt, richtet sich danach, zu welchem Zweck es bei Abschluss des Vertrags nach dem Willen der Parteien vermietet wurde. Wie es später tatsächlich verwendet wird, ist dafür nicht entscheidend.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 29.06.2022 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Für die Frage, ob der Bestandgegenstand als Geschäftsraum zu werten sei, ist nicht entscheidend, in welcher Art der Bestandgegenstand nach Abschluss des Mietvertrages verwendet wird, sondern zu welchem Zweck er bei Abschluss des Bestandvertrages nach der Parteienabsicht in Bestand gegeben beziehungsweise genommen wurde (MietSlg 3748).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anlagen eines als Verein konzipierten Yachtclubs, deren Nutzung grundsätzlich auf Mitglieder beschränkt ist bei gleichzeitiger Ausgabe von befristeten, entgeltlichen Saisonmitgliedschaften und Angebot von dem Vereinszweck dienenden Veranstaltungen.OGH 8 Ob 67/21t, 29.06.2022
- Aber: Von Gärtnerei verwendeter Folientunnel ist keine „Räumlichkeit“.OGH 2 Ob 164/12z, 29.08.2013
- Vermietung einer Wohnung zur Untervermietung zu Wohnzwecken.OGH 5 Ob 4/12t, 12.04.2012
- Die geschäftliche Tätigkeit selbst muss nicht unmittelbar im betreffenden Objekt ausgeübt werden, es genügt, wenn das Objekt diesen geschäftlichen Zwecken dient.OGH 5 Ob 120/10y, 15.07.2010
- Der Begriff des Geschäftsraums wird durch den Vertragszweck bestimmt.OGH 5 Ob 120/10y, 15.07.2010
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Ein Anlass, diese Rechtsansicht deshalb zu ändern, weil inzwischen das MRG in Kraft getreten ist und gewisse Mietverträge (nämlich zum Beispiel die sogenannte Raummiete) nicht mehr von den Bestimmungen des MRG erfasst sind, ist nicht zu erkennen.OGH 3 Ob 576/84, 30.01.1985
- Ständige Rechtsprechung im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO. Durch eine ausdrückliche oder schlüssige Zustimmung des Vermieters kann aber ein Bestandvertrag über eine Wohnung in einen solchen über Geschäftsräume verwandelt werden (MietSlg 30404 = MietSlg 20440).OGH 7 Ob 701/83, 15.12.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066884 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 34.
- OGH 8 Ob 67/21t, 29.06.2022, Fall aus Burgenland
- OGH 4 Ob 125/17m, 24.08.2017, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 87/16v, 25.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
Verwandte Fragen
Mietrecht · Abgrenzung Wohnungsmiete und Geschäftsraummiete
Mietrecht · Vertragszweck bei Wohnungs- oder Geschäftsmiete
Mietrecht · Abgrenzung Wohnungs- und Geschäftsmiete
Mietrecht · Wohnung und Geschäftsraum als eine Einheit
Mietrecht · Gemischt genutzte Mietobjekte