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Zählt mein Mietobjekt als Geschäftsraum oder nicht?

betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer
Ob ein Mietobjekt als Geschäftsraum gilt, richtet sich danach, zu welchem Zweck es bei Abschluss des Vertrags nach dem Willen der Parteien vermietet wurde. Wie es später tatsächlich verwendet wird, ist dafür nicht entscheidend.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 29.06.2022 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Für die Frage, ob der Bestandgegenstand als Geschäftsraum zu werten sei, ist nicht entscheidend, in welcher Art der Bestandgegenstand nach Abschluss des Mietvertrages verwendet wird, sondern zu welchem Zweck er bei Abschluss des Bestandvertrages nach der Parteienabsicht in Bestand gegeben beziehungsweise genommen wurde (MietSlg 3748).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066884 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 34.

Im Gesetz

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