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Was zählt beim Schwarzbau als Zeitpunkt der Errichtung?

betrifft Vermieter, Mieter, Hauseigentümer
Wurde ein Haus ohne Baubewilligung errichtet, kommt es darauf an, wann der Bau tatsächlich in Angriff genommen wurde. Eine Bewilligung, an die man anknüpfen könnte, gibt es in diesem Fall ja nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Bei Häusern, die ohne Baubewilligung errichtet wurden, kommt es auf den Zeitpunkt der Inangriffnahme des Baues an.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067118 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

MG §1 Abs2 Z2 B2

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