Kann mir ein fest gebautes Haus auf fremdem Grund gehören?
günstig für Grundeigentümer betrifft Bauherren, Grundeigentümer, Pächter, Käufer
Nein, wenn das Gebäude schon beim Bau fest mit dem Grund verbunden wurde. Es gehört dann zum Grundstück, und daran ändert auch eine spätere Vereinbarung nichts. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Arbeiten begonnen haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Sind Bauwerke durch ihre Aufführung bereits Bestandteil des Grundstückes geworden, können sie später auch nicht einvernehmlich zu sonderrechtsfähigen Superädifikaten gemacht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Da ein Superädifikat nach Baubeginn bei – wie hier – fester Verbindung des Bauwerks mit dem Grundstück nachträglich nicht mehr entstehen kann, war dessen Begründung im vorliegenden Fall weder durch die nach Errichtung der Anlage getroffene Vereinbarung der Parteien noch durch ein behauptetes „Anerkenntnis“ der Kläger möglich.OGH 1 Ob 148/22d, 14.09.2022
- Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Beginn der Arbeiten am Bauwerk.OGH 3 Ob 144/93, 12.01.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012258 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 1 Ob 147/23h, 23.10.2023, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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