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Wer muss beweisen, dass ohne Bewilligung gebaut wurde?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Wurde ein Gebäude oder ein Mietgegenstand ohne Bewilligung errichtet, kommt es darauf an, wann die Bauarbeiten tatsächlich in Angriff genommen wurden. Wer aus der Freiheit vom Mieterschutz Rechte ableiten will, muss Beginn und Umfang der Bauarbeiten konkret behaupten und beweisen; für Ausnahmen vom Mietrecht trifft ihn die volle Beweislast.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Wurde ein Gebäude oder ein Mietgegenstand ohne Bewilligung neu errichtet beziehungsweise geschaffen, so ist für die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 2 MRG auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Inangriffnahme des Bauvorhabens nach dem 08.05.1945 abzustellen. Was die Belange der Rechtssicherheit betrifft, so ist ihnen dadurch Genüge getan, dass derjenige, der aus der Mietschutzfreiheit Rechte ableiten will, die Voraussetzungen der Mieterschutzfreiheit - also hier den Beginn der Bauarbeiten und deren Umfang - konkret zu behaupten und zu beweisen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Beweislast beim künftigen Wohnbedarf

Diesen Beweis müssen Sie als Mieter führen. Berufen Sie sich darauf, die Wohnung in naher Zeit wieder zu benötigen, trifft Sie die Beweispflicht; das gilt auch, wenn Sie den Bedarf einer eintrittsberechtigten Person geltend machen.

günstig für Vermieter Duldung von Bauarbeiten in der Wohnung

Nein. Für den Antrag, dass Sie Eingriffe in Ihre Wohnung dulden müssen, genügt eine verständliche Beschreibung des Bauvorhabens, die nötigenfalls mit Plänen zu ergänzen ist; anzugeben ist, welche Beeinträchtigungen Sie hinnehmen sollen. Ein Baubewilligungsverfahren muss weder eingeleitet noch abgeschlossen sein, und ob die Behörde das Vorhaben genehmigen könnte, prüft das Gericht nicht.

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