Ab wann läuft die Frist bei Bauarbeiten an meinem Haus?
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Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Arbeiten an einer Liegenschaft mit der Vollendung des Werks. Steht fest, dass es zur Vollendung nicht mehr kommen wird, beginnt sie in diesem Zeitpunkt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Bei Arbeiten an unbeweglichen Sachen beginnt der Lauf der Gewährleistungsfrist mit der Vollendung des Werks, oder im Zeitpunkt, in dem feststeht, dass es zur Vollendung nicht kommen wird.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018961 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 3 Ob 153/16w, 23.11.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 933 · Gewährleistungsfrist; Verjährung
- ABGB § 1167 · Gewährleistung
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