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Kann sich ein Journalist immer auf das Redaktionsgeheimnis berufen?

betrifft Journalisten, Medienunternehmen, Zeugen, Parteien eines Verfahrens
Das Recht, sich im Rahmen des Redaktionsgeheimnisses auf eine Aussageverweigerung zu berufen, gilt ausschließlich für die Aussage als Zeuge. Auf andere Aussagen vor Gericht oder vor einer Behörde erstreckt es sich nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Das Recht, im Rahmen des Redaktionsgeheimnisses die Aussage vor Gericht oder einer Verwaltungsbehörde zu verweigern, ist ausschließlich auf die Zeugenaussage beschränkt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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