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Muss ich als Zeuge vor Gericht alles beantworten?

betrifft Zeugen, Kläger, Beklagte
Das Gericht prüft nicht von sich aus, ob Sie als Zeuge ein Recht haben, die Aussage zu verweigern. Es ist allein Ihre Sache, die Gründe dafür vorzubringen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 18.03.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Gründe, die eine Aussageverweigerung rechtfertigen können, sind nicht von Amts wegen wahrzunehmen. Es ist allein Sache des Zeugen, Gründe für eine Aussageverweigerung vorzubringen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108824 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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