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Zählt der Bedarf an einer Pflegekraft als Eigenbedarf?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, ältere Menschen
Ja. Braucht die Vermieterin Platz für eine Pflegeperson und Haushaltshilfe, kann dringender Eigenbedarf vorliegen. Im entschiedenen Fall konnte eine 73-jährige Vermieterin ihren 81-jährigen Mann nicht mehr betreuen und die Hausarbeit ohne schwere gesundheitliche Gefahren nicht mehr verrichten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.10.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Dringender Eigenbedarf wegen erforderlicher Unterbringung einer Pflegeperson und Haushaltshilfe ist gegeben, wenn die dreiundsiebzigjährige Vermieterin mit Rücksicht auf ihren Gesundheitszustand ihren einundachtzigjährigen Gatten im Krankheitsfall nicht mehr betreuen und auch die übrigen häuslichen Arbeiten ohne schwere gesundheitliche Gefahren nicht mehr dauernd verrichten kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067860 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Dringender Eigenbedarf des Vermieters

Dringender Eigenbedarf setzt einen Notstand voraus, also die unabweisliche Notwendigkeit, den bestehenden Zustand möglichst rasch zu beenden. Berücksichtigt wird jede Art von Bedarf, die sich aus einem wichtigen persönlichen oder wirtschaftlichen Bedürfnis ergibt und nur durch diese Wohnung gedeckt werden kann. Dieser strenge Maßstab gilt auch dann, wenn Ihnen eine Ersatzwohnung angeboten wird.

günstig für Mieter Dringlichkeit des Eigenbedarfs

Nur dann, wenn sein Wohnbedürfnis gar nicht oder nur unzulänglich befriedigt ist und die Wohnverhältnisse dringend Abhilfe brauchen. Rein wirtschaftliche Erwägungen oder Bequemlichkeit genügen nicht, und es fehlt an der Dringlichkeit, wenn er die schon vorhandenen Räume anders aufteilen kann. Dieser strenge Maßstab gilt sogar dann, wenn er Ihnen eine Ersatzwohnung anbietet.

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