Zum Inhalt springen

Wann ist der Eigenbedarf des Vermieters wirklich dringend?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Nur dann, wenn sein Wohnbedürfnis gar nicht oder nur unzulänglich befriedigt ist und die Wohnverhältnisse dringend Abhilfe brauchen. Rein wirtschaftliche Erwägungen oder Bequemlichkeit genügen nicht, und es fehlt an der Dringlichkeit, wenn er die schon vorhandenen Räume anders aufteilen kann. Dieser strenge Maßstab gilt sogar dann, wenn er Ihnen eine Ersatzwohnung anbietet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Voraussetzung ist, daß das Wohnungsbedürfnis des Vermieters oder seiner begünstigten Verwandten überhaupt nicht oder nur in unzulänglicher Weise befriedigt ist und die Wohnungsverhältnisse dringend einer Abhilfe bedürfen. Rein wirtschaftliche Erwägungen oder Bequemlichkeitsberücksichtigungen sind bedeutungslos. Ein dringender Bedarf liegt auch nicht vor, wenn das Wohnungsbedürfnis durch eine entsprechende Neuverteilung der bereits zur Verfügung stehenden Räume befriedigt werden kann. Dieser strenge Maßstab ist sogar anzuwenden, wenn der Vermieter eine Ersatzwohnung anbietet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068314 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 23.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Eigenbedarf für eine Pflegeperson

Ja. Braucht die Vermieterin Platz für eine Pflegeperson und Haushaltshilfe, kann dringender Eigenbedarf vorliegen. Im entschiedenen Fall konnte eine 73-jährige Vermieterin ihren 81-jährigen Mann nicht mehr betreuen und die Hausarbeit ohne schwere gesundheitliche Gefahren nicht mehr verrichten.

günstig für Vermieter Wegfall des Eigenbedarfs im Verfahren

Nein, nicht schon deshalb. Fällt der dringende Eigenbedarf während des Verfahrens tatsächlich weg, besteht der Kündigungsgrund nicht mehr; Änderungen bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz werden berücksichtigt. Dass der Vermieter oder der Angehörige, für den gekündigt wurde, zu diesem Zeitpunkt eine andere Wohnmöglichkeit in Aussicht hat, bedeutet aber noch nicht, dass der Bedarf weggefallen ist.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Strenger Maßstab beim Eigenbedarf
Mietrecht · Dringlichkeit des Eigenbedarfs bei Kündigung
Mietrecht · Dringender Eigenbedarf des Vermieters
Mietrecht · Strenger Maßstab beim Eigenbedarf
Mietrecht · Beweislast beim dringenden Eigenbedarf