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Wer beweist, dass mein Untermietzins nicht überhöht ist?

günstig für Vermieter betrifft Hauptmieter, Untermieter, Vermieter
Wird Ihnen als Mieter wegen einer unverhältnismäßig hohen Gegenleistung gekündigt, müssen Sie selbst vorbringen und beweisen, welche eigenen Leistungen Sie dem Dritten erbracht haben. Nur solche Leistungen können die Frage der Unverhältnismäßigkeit zu Ihren Gunsten beeinflussen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 10.05.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Der nach § 19 Abs 2 Z 10 MG, zweiter Kündigungstatbestand aufgekündigte Mieter hat nach den Grundsätzen der Beweislastverteilung eigene Leistungen an den Dritten zu behaupten und zu beweisen, die die Entscheidung der Frage der "Unverhältnismäßigkeit" im Sinne der angeführten Gesetzesstelle zu seinen Gunsten beeinflussen können.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068163 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Vergleich von Leistung und Gegenleistung

Verglichen wird, was der Untermieter Ihnen zahlt, mit dem, was Sie selbst aufwenden. Auf Ihrer Seite zählen der eigene Mietzins und alle weiteren Leistungen mit Geldwert, die Sie dem Untermieter erbringen. Erst dieser Gesamtvergleich zeigt, ob Ihr Gewinn unverhältnismäßig hoch ist.

günstig für Mieter Untermiete und unverhältnismäßig hohes Entgelt

Ob Sie als Mieter für die Untervermietung zu viel verlangen, wird an derselben Grenze gemessen wie bei einem Geschäft, bei dem eine Seite weniger als die Hälfte des Werts erhält. Ist die Untermiete auf eine bestimmte Zeit vereinbart, wird diese Dauer zugrunde gelegt. Sonst rechnet man mit einer angenommenen Dauer von fünf Jahren.

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