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Muss ich nach dem Tod des Mieters etwas erklären?

günstig für Eintrittsberechtigter betrifft Angehörige, Mieter, Vermieter, Erben
Nein. Sind Sie eintrittsberechtigt, gehen die Hauptmietrechte kraft Gesetzes auf Sie über. Sie müssen sich dafür nicht als Mieter bezeichnen oder verhalten, und auch Minderjährigkeit steht dem Erwerb der Mietrechte nicht entgegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Zum Eintritt in die Hauptmietrechte gemäß § 19 Abs 2 Z 11 MG bedarf es keiner besonderen Erklärung des Eintrittsberechtigten. Der Eintritt erfolgt vielmehr kraft Gesetzes, ohne dass sich der Berechtigte als Mieter betrachtet, verhält oder zu erkennen gibt (vgl MietSlg 9706).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068257 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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