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Was passiert mit dem Mietrecht, wenn ein Mitmieter stirbt?

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Auch das Mietrecht eines Mitmieters geht nach dessen Tod auf die eintrittsberechtigten Angehörigen über. Es wächst dem verbliebenen Mitmieter nicht automatisch zu. Dieser hat auch kein eigenes Eintrittsrecht, weil er die Wohnung schon als Mitmieter benützt und daher kein dringendes Wohnbedürfnis hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 06.11.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Auch die Mitmietrechte unterliegen der Sonderrechtsnachfolge iSd § 14 Abs 2 und 3 MRG. Das Mitmietrecht wächst nicht dem verbliebenen Mitmieter zu; dieser hat mangels dringenden Wohnbedürfnisses - er ist schon Wohnungs(mit)mieter - auch kein Eintrittsrecht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130041 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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