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Kann mir gekündigt werden, weil sich Reparaturen nicht auszahlen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Hauseigentümer
Ja. Abbruchreife liegt vor, wenn der Kostenaufwand größer wäre als die Wertsteigerung des Hauses. Dass der Vermieter das Haus hat verfallen lassen, spielt dabei keine Rolle, und die Verhältnisse bei anderen Gebäuden zählen nicht. Seine Erhaltungspflicht reicht nur bis zur Grenze der Unwirtschaftlichkeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 24.01.2019 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Abbruchreife gegeben, wenn Kostenaufwand größer als Wertsteigerung wäre (MietSlg 12387). Das Verschulden des Vermieters an dem Eintritt der Abbruchsreife ist unbeachtlich (MietSlg 1354, 2468, 5828). Die Verhältnisse bei anderen nicht in Zusammenhang stehenden Gebäuden spielen keine Rolle (MietSlg 12398).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068280 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Kündigung wegen Nichtbenützung bei Abbruchreife

Auch wenn dem Vermieter wegen der Abbruchreife des Hauses keine weiteren Erhaltungsarbeiten mehr zumutbar sind, darf er Ihnen nicht wegen Nichtbenützung kündigen. Mussten Sie wegen der Unbenützbarkeit anderswo wohnen, liegt kein Umstand in Ihrer Sphäre vor. Eine Kündigung ist ihm dann nur mit Beschaffung einer Ersatzwohnung möglich.

günstig für Mieter Abbruchauftrag und Mietvertrag

Erst dann, wenn die Baumängel, die zum Bescheid geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden können. Endgültig ist der Auftrag auch, wenn der Vermieter die Mängel nicht behebt und dazu auch nicht verpflichtet ist.

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