Zum Inhalt springen

Wann gilt ein Miethaus als wirtschaftlich abbruchreif?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Hauseigentümer
Dann, wenn die Mieteinnahmen der nächsten zehn Jahre die in dieser Zeit voraussichtlich nötigen Erhaltungskosten nicht decken. Dabei wird auch berücksichtigt, dass der Mietzins nach dem Gesetz angehoben werden könnte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 24.01.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Wirtschaftliche Abbruchreife ist gegeben, wenn der voraussichtliche Erhaltungsauf­wand der nächsten 10 Jahre für das Miethaus durch die zu erzielenden Mietzinse unter Berücksichtigung einer Mietzinsanhebung gemäß §§ 18, 19 MRG nicht gedeckt werden kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132488 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Kündigung wegen Abbruchs des Hauses

Nur wenn die baubehördliche Bewilligung zur Abtragung des Hauses bereits rechtskräftig ist, und zwar schon in dem Zeitpunkt, in dem Ihnen die Kündigung zugestellt wird. Eine erst später rechtskräftige Bewilligung genügt nicht.

günstig für Mieter Abbruchauftrag und Mietvertrag

Erst dann, wenn die Baumängel, die zum Bescheid geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden können. Endgültig ist der Auftrag auch, wenn der Vermieter die Mängel nicht behebt und dazu auch nicht verpflichtet ist.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Wirtschaftliche Abbruchreife des Hauses
Mietrecht · Kriterien der Abbruchreife
Mietrecht · Kündigung wegen Nichtbenützung bei Abbruchreife