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Darf ich mein Geschäft samt Mietrecht verkaufen?

günstig für Mieter betrifft Geschäftsraummieter, Unternehmer, Vermieter, Käufer
Ja, wenn Sie ein lebendes Unternehmen übergeben und der Schwerpunkt nicht in der Überlassung der Geschäftsräume samt Inventar und Warenlager liegt. Wurde der Betrieb vorher stillgelegt oder aufgelassen und werden die Räume einem anderen Unternehmen zugeführt, gilt das als Überlassung und kann die Kündigung rechtfertigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 21.10.2020 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Die Nichtanwendbarkeit des § 19 Abs 2 Z 10 MG bei Veräußerung oder Verpachtung setzt voraus, daß es sich um die Überlassung eines lebenden Unternehmens handelt und der Schwerpunkt nicht in der Überlassung der Geschäftslokalitäten samt Inventar und Warenlager gelegen ist. Eine Transaktion, mit der nach erfolgter Stillegung des Betriebes oder unter gleichzeitiger Auflassung des Unternehmens Geschäftsräume, Inventar und Warenlager dem Betrieb eines anderen Unternehmens, wenn auch derselben Branche, zugeführt werden soll, ist als Überlassung nach § 19 Abs 2 Z 10 MG anzusehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068397 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 35.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Betriebsverkauf und Übergang der Mietrechte

Nein. Verkaufen Sie einen von mehreren selbständigen Betrieben, die Sie in denselben Mieträumen führen, geht das Mietrecht nicht automatisch auf den Käufer über. Es müsste dafür aufgeteilt werden, und das ist ohne Mitwirkung des Vermieters nicht möglich. Zwei getrennte Mietverhältnisse entstehen dadurch nicht.

günstig für Vermieter Kein Übergang ohne eigenes Unternehmen

Nein. Hat der Mieter im Mietobjekt nie selbst eine Geschäftstätigkeit entfaltet, sondern von Anfang an eine andere Person dort ein Unternehmen geführt, tritt kein Übergang des Mietvertrags ein. Der Übergang setzt immer die Veräußerung und Weiterführung eines lebenden Unternehmens voraus. Auch der Verkauf eines Unternehmens, das nur in einem Teil des Objekts betrieben wurde, bewirkt keinen Übergang.

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